Die Abbildung zeigt dieses schematisch für ein Quartier bestehend aus 9 Gebäuden. Würde man in jedes dieser neun Gebäude im unsanierten Zustand eine Wärmepumpe einbauen, würde das bedeuten, dass die einzelne maximale elektrische Last bei jeweils 15 kW liegt, und in der Summe wären das dann insgesamt 135 kW. Das gleiche Quartier, bei dem im Vorfeld die thermische Hüllfläche nach dem heutigen Stand der Technik saniert wurde, reduziert die individuelle Last entsprechend auf 5 kW beziehungsweise im gesamten Quartier auf 45 kW. Durch ein flexibles und reaktives Lastenmanagement wäre durch ein „smartes Microgrid“ bei gut gedämmten Gebäuden die individuelle Last nochmals reduzierbar. In dem hier aufgezeigten schematischen Beispiel wird deutlich, wie bei entsprechendem Wärmeschutz durch eine Verpflichtung zum Einbau netzdienlicher Wärmepumpen (SmartGrid-ready) und einer verpflichtenden Nutzung von Regelalgorithmen ein aus energiewirtschaftlicher Sicht sinnvoller Betrieb der Wärmepumpe gewährleistet wäre und zu einer erheblichen Entlastung des Stromnetzes führt.
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Durch den netzdienlichen Betrieb der Wärmepumpen in Kombination mit einer korrespondierenden Gebäudehülle kann eine erhebliche Entlastung des Stromnetzes erreicht werden.
Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS 2020)
Das bedeutet:
Die Gebäude müssen im ersten Schritt (vor Einbau einer Wärmepumpe) mindestens Niedertemperatur-ready sein, um die technische Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Perspektivisch müssen die Gebäude energetisch mindestens auf das Niveau der Einzelmaßnahmenförderung der BEG modernisiert werden, weil sonst die Energiekosten „weglaufen“ und das Angebot an Erneuerbarer Energie nicht für alle Gebäude reicht.
Eine weitergehende energetische Modernisierung ist für Gebäudeeigentümer und das Stromnetz vorteilhaft, sollte aber im Ermessen der Hausbesitzer bleiben (kein Ordnungsrecht).