Schlagwort: BEG

Zielkompatible Gebäude setzen ein Zusammenspiel von Stromnetz, effizienter Gebäudehülle und netzdienlichen Wärmepumpen voraus.

Im Jahr 2030 darf der Gebäudesektor nur noch 67 Mio. Tonnen Treibhausgase ausstoßen – 42% weniger als in 2021. Wie ambitioniert die Klimaschutzziele sind, wird bei Szenarioberechnungen klar. Dabei zeigt sich, dass es absehbar nur wenige Alternativen bei der Heizungstechnik geben wird – vor allem Wärmepumpen und Wärmenetze. Allerdings wird auch ein sehr ambitionierter Hochlauf dieser beiden Technologien nicht ausreichen, um die Ziele für den Gebäudesektor zu erreichen. Der Wärmeverbrauch muss ebenfalls deutlich gesenkt werden. Nur so gelingt es, möglichst viele Gebäude, die noch nicht Erneuerbar heizen, mit der noch „erlaubten“ Menge fossiler Energieträger zu versorgen. Je schlechter der Wärmeschutz im Jahr 2030 ist, umso weniger Gebäude können mit dem verbleibenden Erdgas und Heizöl beheizt werden und umso mehr Wärmepumpen müssen installiert werden. Sanierungen müssen möglichst rasch auf das Wärmeschutzniveau der Einzelmaßnahmen der BEG-Förderung oder besser kommen. Dann werden knapp 6 Mio. Wärmepumpen ausreichen, wie in der Wärmepumpen-Offensive vorgesehen. Steigen die Sanierungsanforderungen nur auf das Niveau eines Effizienzhauses-70 – wie im Koalitionsvertrag angekündigt – brauchen wir schon 8 Mio. Wärmepumpen im Jahr 2030. Dazu müsste heute schon jeder neu eingebaute Wärmeerzeuger eine Wärmepumpe sein.

Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS 2020)

Das bedeutet:

  • Die Gebäude müssen im ersten Schritt (vor Einbau einer Wärmepumpe) mindestens Niedertemperatur-Ready sein, um die technische Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
  • Perspektivisch müssen die Gebäude energetisch mindestens auf das Niveau der Einzelmaßnahmenförderung in der BEG modernisiert werden, weil sonst die Energiekosten „weglaufen“ und das Angebot an Erneuerbarer Energie nicht für alle Gebäude reicht.
  • Eine weitergehende energetische Modernisierung ist für Gebäudeeigentümer und das Stromnetz vorteilhaft, sollte aber im Ermessen der Hausbesitzer bleiben (kein Ordnungsrecht).

 

Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS 2020)

Das bedeutet:

 Die Gebäude müssen im ersten Schritt (vor Einbau einer Wärmepumpe) mindestens Niedertemperatur-ready sein, um die technische Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

 Perspektivisch müssen die Gebäude energetisch mindestens auf das Niveau der Einzelmaßnahmenförderung der BEG modernisiert werden, weil sonst die Energiekosten „weglaufen“ und das Angebot an Erneuerbarer Energie nicht für alle Gebäude reicht.

 Eine weitergehende energetische Modernisierung ist für Gebäudeeigentümer und das Stromnetz vorteilhaft, sollte aber im Ermessen der Hausbesitzer bleiben (kein Ordnungsrecht).