Schlagwort: NT-ready

Vorschlag für die grafische Einbindung von NT-ready in den iSFP

NT-ready kann in den verschiedenen Politikinstrumenten unterstützend eingebracht werden. Es bietet einen eindeutig und rechtssicher definierbaren Standard. Als Zwischenschritt auf dem Weg zur Klimaneutralität gibt es Orientierung. In der Kommunikation führen leicht zu erreichende Teilerfolge zu einer positiven Belegung und Motivation der Akteure. Vorgeschlagen wird ein Paket aus drei Maßnahmen, die sich gegenseitig verstärken.

Einbindung von NT-ready:

  1. Integration der NT-Readiness in den individuellen Sanierungsfahrplan,
  2. Erweiterung der Förderung im BEG um die Elemente der NT-Readiness,
  3. Einführung einer NT-Readiness-Anforderung in einer zukünftigen Novelle des GEG.

Sanierungsfahrplan: NT-ready kann am besten mit einer gezielten Planung erreicht werden. Damit ergänzt es sich ideal mit dem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). NT-ready bereichert den iSFP um ein wichtiges Zwischenziel. Der iSFP wiederum ist das geeignete Beratungsinstrument, um NT-ready in die langfristige Planung der Gebäudeeigentümer zu integrieren.

Häufigkeit von Problemen, die aus der Sanierungspraxis berichtet wurden und die durch bessere Dämmung vermindert worden wären

Die Berechnungsergebnisse wurden durch Erfahrungen aus der Praxis bestätigt: 13 Energieberater haben sich auf einen Aufruf in der Fachzeitschrift „Gebäude Energieberater“ gemeldet. Sie berichteten von Problemen, die bei der Sanierung häufiger auftreten. Sie haben bestätigt, dass die Fehleranfälligkeit und Robustheit der Gebäude häufig eng an den Dämmstandard gekoppelt sind. Die Frage, ob die aufgetretenen Probleme durch eine bessere Dämmung abgemildert worden wären, haben fast alle mit ja beantwortet.

Beispielhafte Abfolge einer Gebäudesanierung: gezielte Vorbereitung mit NT-ready-Maßnahmen, Wechsel zu Erneuerbaren Energien, klimaneutrales Gebäude in der Zukunft

  1. Ist-Zustand: Dach und oberste Geschossdecke wurden bereits im Jahr 2010 gedämmt. Unter der Kellerdecke gibt es eine alte, dünne Dämmung. Die Heizkörper sind großzügig dimensioniert; eine Vorlauftemperatur von 63°C wäre ausreichend, jedoch hat das bisher niemand detailliert berechnet und so läuft die Heizung mit 70°C.
  2. Dämmung der Außenwand: Die Fassade ist nach 44 Jahren unansehnlich und soll erneuert werden. Bei dieser Gelegenheit wird gleich ein Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht. Im Zuge der BEG-Förderung musste auch ein hydraulischer Abgleich durchgeführt werden. Eine Vorlauftemperatur von 57°C reicht nun aus.
  3. Optimierung der Wärmeverteilung: Der hydraulische Abgleich ergibt, dass der Heizkörper im Bad die Höhe der Vorlauftemperatur vorgibt. Er wird gegen einen hohen Handtuchtrockner ausgetauscht. Die Heizkörper werden an den Thermostatventilen abgeglichen, Heizungsregelung und Pumpe auf die neuen Vorgaben eingestellt. Die Vorlauftemperatur sinkt auf 53°C; das Gebäude ist jetzt NT-ready.
  4. Einbau einer Wärmepumpe: Die nächste Chance zum Umstieg auf Erneuerbare Energien wird genutzt. Die Wärmepumpe läuft nur mit einer JAZ von 2,8, aber stößt damit schon 30% weniger CO2 aus als ein Gasbrennwertkessel. Durch den künftig immer weiter wachsenden Anteil von Erneuerbarem Strom steigen die Einsparungen jährlich weiter.
  5. Klimaneutrales Gebäude: In den verbleibenden Jahren bis 2045 werden weitere Instandhaltungserfordernisse genutzt, um das Gebäude vollständig zu dämmen. Nun kann die Vorlauftemperatur auf 41°C gesenkt werden und die JAZ der Wärmepumpe steigt auf effiziente 3,4.

Einordnung von NT-ready in den Pfad zum klimaneutralen Gebäude

Grundsätzlich muss die Wärmeverteilung immer an den Wärmebedarf angepasst werden – nicht andersherum. Daher ist es stets sinnvoll, den Weg zum NT-ready-Standard mit Dämm-Maßnahmen zu beginnen.

Häufigkeitsverteilung der Effizienzklassen im deutschen Wohngebäudebestand (Quelle LTRS 2020)

Das bedeutet:

 Die Gebäude müssen im ersten Schritt (vor Einbau einer Wärmepumpe) mindestens Niedertemperatur-ready sein, um die technische Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

 Perspektivisch müssen die Gebäude energetisch mindestens auf das Niveau der Einzelmaßnahmenförderung der BEG modernisiert werden, weil sonst die Energiekosten „weglaufen“ und das Angebot an Erneuerbarer Energie nicht für alle Gebäude reicht.

 Eine weitergehende energetische Modernisierung ist für Gebäudeeigentümer und das Stromnetz vorteilhaft, sollte aber im Ermessen der Hausbesitzer bleiben (kein Ordnungsrecht).